4. Ziele

Zentrales Therapieziel ist die Aneignung von Fähigkeiten, die es den Klienten/innen ermöglichen, persönliche und gesellschaftliche Probleme ohne Drogen zu bewältigen.

Die Wiederherstellung der körperlichen und seelisch- geistigen Gesundheit sowie die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit, der Verantwortungs- und Beziehungs- (damit auch Liebesfähigkeit) sind die besonderen Behandlungsziele.

Die Grundlage hierfür bildet die Schaffung eines rehabilitativen Rahmens, der den Kriterien einer therapeutischen Gemeinschaft entspricht.


Kernpunkt eines solchen Rahmens ist die realitätsgerechte "Lebensgemeinschaft auf Zeit", mit der sich der/die Klientin zunächst im Sinne eines neuen "Gruppen-Ichs" identifizieren kann, die zugleich zwar geschützt ist, aber doch ein echtes soziales Übungsfeld darstellt.

Dies drückt sich sowohl im Tagesablauf, den allgemeinen Regeln des Zusammenlebens, als auch in der Gestaltung der einzelnen Bereiche der Gemeinschaft aus.

Drogenfreiheit wird auf Dauer nur erreicht, wenn eine Umorientierung der Lebensführung des/der Klienten/in erfolgt.

Es geht um die Überwindung von Suchthaltungen und die Herausbildung einer aktiven Persönlichkeit

mit erweiterten sozialen Handlungskompetenzen.

 

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