14. Die Grundregeln des Zusammenlebens
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| 1. Absolutes Drogen-, Alkohol- und Medikamentenverbot
Das Mitbringen und/oder der Konsum sowie Besitz von Rauschmitteln
jeglicher Art hat den Ausschluss zur Folge. Die Verweigerung von Urinproben oder Alkoholtests gilt als Rückfall. |
| 2. Keine Gewalt
Gewalt ist für uns kein Hilfsmittel zur Lösung von Konflikten und stört das Zusammenleben. Deshalb hat Gewalt gegen Menschen, Tiere und Gegenstände (Hauseinrichtung
etc.)
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