14. Die Grundregeln des Zusammenlebens

 

1. Absolutes Drogen-, Alkohol- und Medikamentenverbot

Das Mitbringen und/oder der Konsum sowie Besitz von Rauschmitteln jeglicher Art hat den Ausschluss zur Folge.
Um dies sicherzustellen, muss Urin jederzeit auf Verlangen abgegeben werden;
ebenso werden Alkoholtests durchgeführt.

Die Verweigerung von Urinproben oder Alkoholtests gilt als Rückfall.
Kontakte mit Personen, die zum sogenannten Drogenkreis gehören, sind verboten.
Die Verwendung oder der Besitz von Gegenständen, die in eindeutigem Bezug zur Drogenvergangenheit stehen sind nicht erlaubt.

2. Keine Gewalt

Gewalt ist für uns kein Hilfsmittel zur Lösung von Konflikten und stört das Zusammenleben.

Deshalb hat Gewalt gegen Menschen, Tiere und Gegenstände (Hauseinrichtung etc.)
Konsequenzen bis hin zur Entlassung.

 

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